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Planfeststellungsverfahren erste Hochbrücke Levensau

Der Planfeststellungsbeschluss wurde 2018 rechtskräftig. Der Planfeststellungsbeschluss wurde 2018 rechtskräftig. Quelle: WNA NOK

Für die Genehmigung des Ersatzneubaus der ersten Hochbrücke Levensau war die Planfeststellungsbehörde der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Außenstelle Nord in Kiel zuständig. Im Herbst 2015 wurde der Antrag auf Planfeststellung bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht. Damit begann das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren. Nach der öffentlichen Bekanntgabe in ortsüblicher Weise wurden ab November 2015 Bürgern und Trägern öffentlicher Belange vier Wochen lang die Möglichkeit gegeben, alle Planunterlagen einzusehen. Auslegungsstellen waren die Ämter Achterwehr und Dänischer Wohld, die Gemeinde Altenholz, die Stadt Kiel und das WSA Kiel-Holtenau. Anregungen und Bedenken konnten der Planfeststellungsbehörde innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Ende der öffentlichen Auslegung mitgeteilt werden.

Im Frühjahr 2016 hatten Einwender im Zuge eines Erörterungstermins nochmalige Anhörungsmöglichkeit. Aufgabe der Planfeststellungsbehörde war es dann, Festlegungen für die Umsetzung der Baumaßnahme unter Abwägung aller Betroffenheiten zu treffen.

Das Planfeststellungsverfahren für dieses Vorhaben wurde Anfang 2018 abgeschlossen. Der Planfeststellungsbeschluss ist rechtskräftig und erste vorbereitende Arbeiten im Umfeld der Brücke laufen bereits.

Alle Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren Ersatzneubau erste Hochbrücke Levensau finden Sie im Portal Nord-Ostsee-Kanal

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren Ersatzneubau erste Hochbrücke Levensau